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Was man alles mit der Klasse „L“ fahren darf
Zugmaschinen, die nach Ihrer Bauart für die Verwendung für land – oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sofern die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Alles über die Ausbildung
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Ersterteilung | Bei Erweiterung |
12 Grundstoff | 6 Grundstoff |
2 klassenspezifischer Stoff | 2 klassenspezifischer Stoff |
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Mindestausbildung
Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.
Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Keine Klasse erforderlich |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Keine Befristung |
Einschluss der Klassen: | keine |
Mindestalter: | 16 Jahre |
Antragsunterlagen: | 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch 1 Sehtest 1 Teilnahmebescheinigung 1. Hilfe- Kurs (Nur bei Ersterteilung) |
Was man alles mit der Klasse „T“ fahren darf
Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrenende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger).
Alles über die Ausbildung
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Ersterteilung | Bei Erweiterung |
12 Grundstoff | 6 Grundstoff |
6 klassenspezifischer Stoff | 6 klassenspezifischer Stoff |
Die praktische Mindestausbildung
Grundausbildung
Zum Praktischen Unterricht gehört auch eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.
Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Keine Klasse erforderlich |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Keine Befristung |
Einschluss der Klassen: | L , AM |
Mindestalter: | 16 Jahre bei 40 km/h (bbH*) 18 Jahre bei 60 km/h (bbH*) * Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit |
Antragsunterlagen: | 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch 1 Sehtest 1 Teilnahmebescheinigung 1.Hilfe-Kurs (Nur bei Ersterteilung) |
*Diese Klassen werden in Kooperation mit der Fahrschule Ralf Trump ausgebildet.
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