we will guide you to your best!

Führerscheinklassen

Traktoren

Was man alles mit der Klasse „L“ fahren darf

Zugmaschinen, die nach Ihrer Bauart für die Verwendung für land – oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sofern die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei ErsterteilungBei Erweiterung
12 Grundstoff6 Grundstoff
2 klassenspezifischer Stoff2 klassenspezifischer Stoff

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung

Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:Keine Klasse erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis:Keine Befristung
Einschluss der Klassen:keine
Mindestalter:16 Jahre
Antragsunterlagen:1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch
1 Sehtest
1 Teilnahmebescheinigung 1. Hilfe- Kurs
(Nur bei Ersterteilung)

Was man alles mit der Klasse „T“ fahren darf

Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen 

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrenende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger).

 

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei ErsterteilungBei Erweiterung
12 Grundstoff6 Grundstoff
6 klassenspezifischer Stoff6 klassenspezifischer Stoff

Die praktische Mindestausbildung

Grundausbildung

Zum Praktischen Unterricht gehört auch eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.

Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:Keine Klasse erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis:Keine Befristung
Einschluss der Klassen:L , AM
Mindestalter:16 Jahre bei 40 km/h (bbH*)
18 Jahre bei 60 km/h (bbH*)
* Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
Antragsunterlagen:1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch
1 Sehtest
1 Teilnahmebescheinigung 1.Hilfe-Kurs
 (Nur bei Ersterteilung)

*Diese Klassen werden in Kooperation mit der Fahrschule Ralf Trump ausgebildet.