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Was man alles mit der Klasse „C“ fahren darf
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1,und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter:
a) 21 Jahre,
b) 18 Jahre nach
aa) erfolgter Grundqualifikation nach §4 Absatz 1 Nr. 1 des berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBI. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung.
bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Alles über die Ausbildung
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Erweiterung: | |
Grundstoff | 6 |
Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse: | |
B | 10 |
C1 | 4 |
D1 | 4 |
D | 2 |
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C: | |
Grundstoff | 6/12* |
Klassenspezifischer Stoff: | |
für Klasse B | 2 |
für Klasse C | 10 |
* bei Ersterteilung |
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Mindestausbildung
Bei Erweiterung von Klasse B auf Klasse C
Grundausbildung und
Zum praktischen Unterricht gehört auch eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.
Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Klasse B erforderlich |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Befristung auf 5 Jahre |
Einschluss der Klassen: | C1 |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Wiederholungsuntersuchung: | Alle 5 Jahre |
Antragsunterlagen: | 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch 1 Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Kein Sehtest) 1 Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe 1 Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Arzt nach Wahl) |
Was man alles mit der Klasse „CE“ fahren darf
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
a) 21 Jahre,
b) 18 Jahre nach
aa) erfolgter Grundqualifikation nach §4 Absatz 1 Nr. 1 des berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBI. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung.
bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Alles über die Ausbildung
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Grundstoff | 6 |
Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse C | 4 |
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE: | |
Grundstoff | 6 |
Klassenspezifischer Stoff: | |
für Klasse C | 10 |
für Klasse CE | 4 |
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B, C und CE: | |
Grundstoff | 6/12* |
Klassenspezifischer Stoff: | |
für Klasse B | 2 |
für Klasse C | 10 |
für Klasse C | 4 |
* bei Ersterteilung |
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Mindestausbildung
Bei Erweiterung von Klasse C auf Klasse CE
Grundausbildung und
Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse C auf Klasse CE (gemeinsamer Ausbildungsgang)
Grundausbildung und
Zum praktischen Unterricht gehört auch eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.
Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Klasse C erforderlich |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Befristung auf 5 Jahre |
Einschluss der Klassen: | BE, C1E, T, D1E (falls D1 vorhanden ist) und DE (falls D vorhanden ist) |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Wiederholungsuntersuchung: | Alle 5 Jahre |
Antragsunterlagen: | 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch 1 Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Kein Sehtest) 1 Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe 1 Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Arzt nach Wahl) |
*Diese Klassen werden in Kooperation mit der Fahrschule Ralf Trump ausgebildet.
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