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Was man alles mit der Klasse „B“ und „BF 17“ fahren darf
Kraftfahrzeuge- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird).
Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 KW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter: a) 18 Jahre, b) 17 Jahre
aa) bei der Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a,
bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Alles über die Ausbildung
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Ersterteilung | Bei Erweiterung |
12 Grundstoff | 6 Grundstoff |
2 klassenspezifischer Stoff | 2 klassenspezifischer Stoff |
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und
Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Keine Klasse erforderlich |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Keine Befristung |
Einschluss der Klassen: | L , AM |
Mindestalter: | 18 Jahre , begleitend 17 Jahre |
Antragsunterlagen: | 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch 1 Sehtest 1 Teilnahmebescheinigung 1.Hilfe- Kurs (nur bei Ersterteilung) |
Zusätzliches zum „Begleitenden Fahren mit 17 Jahren
Befristung der Fahrerlaubnis: | Bis 18 Jahre nur mit Begleitung! |
Einschluss der Klassen: | L , AM, ab 16 Jahren auch ohne Begleitung |
Was ist die Klasse „B197“ ( easy drive-drive easy / fahr einfach-einfach fahren )
Vorteile:
> einfachere und schnellere Ausbildung möglich
> leichteres Lernen möglich, da keine komplizierten Schaltvorgänge ablenken
> kostengünstiger, da großes Einsparungspotenzial- abhängig vom Talent des Fahrers
> trotz Automatikausbildung kann ich schalten und darf auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren!
> Nur eine 15 minütliche Überprüfungsfahrt durch den Fahrlehrer nötig, dann ist das Schalten abgelegt und ich kann stressfrei durch die Prüfung mit dem Automatikfahrzeug.
Nachteile:
> Eintrag der Schlüsselzahl 197 bedeutet, bei einem Aufstieg auf die Klassen BE, C1E oder CE muss vorher einmalig eine Prüfung auf einem Schaltgetriebe erfolgt sein.
> Ich lerne zwei verschiedene Fahrzeuge kennen.
In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede. (siehe Klasse B)
Weitere Info’s bitte in Ihrer Fahrschule!
Anhängerführerschein „B 96″ (Schlüsselzahl 96)
Fahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg.
Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Theoretische und praktische Ausbildung
Die Schulung besteht aus drei Teilen:
Theorie 2,5 Stunden a‘ 60 Minuten
Praktische Übungen 3,5 Stunden a‘ 60 Minuten
Fahren im Realverkehr 1 Stunde a‘ 60 Minuten
Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung : Es steht ein nicht öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine Ausbildungskombination zur Verfügung.
Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.
Anhängerführerschein Klasse BE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: a) 18 Jahre, b) 17 Jahre
aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a,
bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “ Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Das sind zum Beispiel:
Alles über die Ausbildung
Die theoretische Mindestausbildung
Eine Theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorgeschrieben.
Die praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und
Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: | Klasse B erforderlich |
Befristung der Fahrerlaubnis: | Keine Befristung |
Einschluss der Klassen: | keine |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Antragsunterlagen: | 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch 1 Sehtest |
Ganz entscheidend für Deine Ausbildung ist, dass Du die Dinge, die Du tun sollst, auch verstehst. Gerne hilft Dir dabei einer unserer Fachleute, Dein Fahrlehrer. Oder Du lässt Dich auf unserem Simulator virtuell auf die Praxis vorbereiten. Dadurch kannst Du manches schneller verstehen und praktisch anwenden.
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