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Führerscheinklassen

LKW

Was man alles mit der Klasse „C“ fahren darf

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1,und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 

a) 21 Jahre,

b) 18 Jahre nach

aa) erfolgter Grundqualifikation nach §4 Absatz 1 Nr. 1 des berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBI. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung.

bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Abschluss einer Berufsausbildung  nach

aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,

bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder 

ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung:
Grundstoff6
Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse:
B10
C14
D14
D2
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C:
Grundstoff6/12*
Klassenspezifischer Stoff:
für Klasse B2
für Klasse C10
* bei Ersterteilung

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung

Bei Erweiterung von Klasse B auf Klasse C

Grundausbildung und

  • 5 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Zum praktischen Unterricht gehört auch eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.

Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:Klasse B erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis:Befristung auf 5 Jahre
Einschluss der Klassen:C1
Mindestalter:18 Jahre
Wiederholungsuntersuchung:Alle 5 Jahre
Antragsunterlagen:1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch
1 Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Kein Sehtest)
1 Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe
1 Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Arzt nach Wahl)

Was man alles mit der Klasse „CE“ fahren darf

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

a) 21 Jahre,

b) 18 Jahre nach

aa) erfolgter Grundqualifikation nach §4 Absatz 1 Nr. 1 des berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBI. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung.

bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Abschluss einer Berufsausbildung  nach

aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,

bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder 

ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Grundstoff6
Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse C4
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE:
Grundstoff6
Klassenspezifischer Stoff:
für Klasse C10
für Klasse CE4
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B, C und CE:
Grundstoff6/12*
Klassenspezifischer Stoff:
für Klasse B2
für Klasse C10
für Klasse C4
* bei Ersterteilung

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung

Bei Erweiterung von Klasse C auf Klasse CE
Grundausbildung und

  • 5 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse C auf Klasse CE (gemeinsamer Ausbildungsgang)
Grundausbildung und

  • Überlandfahrten: 3 – Solo; 5 – Zug
  • Autobahnfahrten 1 – Solo; 2 – Zug
  • Nachtfahrten 0 – Solo; 3 – Zug

Zum praktischen Unterricht gehört auch eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.

Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:Klasse C erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis:Befristung auf 5 Jahre
Einschluss der Klassen:BE, C1E, T, D1E (falls D1 vorhanden ist) und DE (falls D vorhanden ist)
Mindestalter:18 Jahre
Wiederholungsuntersuchung:Alle 5 Jahre
Antragsunterlagen:1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch
1 Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Kein Sehtest)
1 Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe
1 Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Arzt nach Wahl)

*Diese Klassen werden in Kooperation mit der Fahrschule Ralf Trump ausgebildet.